In den letzten Wochen konnten wieder mehrere Approbationen erstritten werden.
Zuletzt (Stand 22.02.2023) ist hier ein Fall eines in Albanien studierten Arztes zu nennen. Hier wurde zunächst ein „wesentliches Defizit“ im praktischen Bereich der Chirugie ausgewiesen.
Mit dem entsprechenden Bescheid wandte sich der Betreffende im Mai 2022 an uns. Wir haben sodann fristgereicht Klage bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht und weiter vorgetragen. Sodann hat die Bezirksregierung Münster kürzlich mitgeteilt, die Gleichwertigkeit nun anzuerkennen, sodass die Approbation erteilt wird.
Kürzlich konnten zudem zwei weitere Klageverfahren im Süddeutschen Raum durch Einigung erledigt werden.Die Einigungen erfolgten erst relativ knapp vor dem vom Gericht für Mitte Januar angesetzten Termin (beide Verfahren waren bei dem selben Verwaltungsgericht anhängig).
In beiden Fällen sah die Einigung die Anerkennung der Gleichwertigkeit durch die Approbationsbehörde vor.
Anschließend wurden in beiden Fällen die Approbationen erteilt.
Da wir auch in Zukunft daran interessiert sind solche Vergleiche zu schließen, können wir an dieser Stelle leider nicht mitteilen, welche Approbationsbehörde beteiligt war.
Zudem konnte kürzlich noch eine weitere, diesmal eine zahnärzliche, Approbation erstritten werden. Dieses Verfahren war bei dem Verwaltungsgericht Hannover anhängig. Die zuständige Approbationsbebhörde war der Niedersächsiche Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA).
Das besondere war hier, dass im Rahmen der Anhörung zunächst 17 (!!) Defizite ausgewiesen wurden. Im negativen Feststellungsbescheid verblieben sodann nur noch zwei Defizite, Dermatologie und Pharmakologie.
Nachdem wir die Klage durch weiteren Vortrag begründet haben, hat die Approbationsbehörde die Gleichwertigkeit anerkannt.
Die Approbation wird mithin in Kürze erteilt.
Benötigen auch Sie Unterstützung im Approbationsverfahren? Kontaktieren Sie uns gern.