Approbationsrecht
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt darin Ärzten und Ärztinnen die Ihr Studium außerhalb der EU absolviert haben (sog. Drittländer) auf dem Weg zur Approbation zu begleiten.
Zur Erlangung der Approbation müssen Mediziner bei der zuständigen Approbationsbehörde des gewählten Bundeslandes einen entsprechenden Antrag stellen.
Weitere Infos
Nicht in Deutschland erworbene Medizinabschlüsse können im Rahmen des vorbeschriebenen Verfahrens anerkannt werden. Hierbei werden Abschlüsse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erworben wurden, grundsätzlich anerkannt.
Besonderheiten können bei Abschlüssen aus Mitgliedsstaaten entstehen, die erst später der EU oder dem EWR beigetreten sind.
Für Mediziner, die in einem Nicht-EU-/EWR-Staat studiert haben, stellt die Anerkennung der medizinischen Ausbildung häufig ein Problem dar.
Im Fall einer Ausbildung im Drittland prüft die zuständige Landesbehörde die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung, insbesondere ob sogenannte „wesentliche Unterschiede“ vorliegen.
Die Behörde stellt Sie dann in der Regel vor die Wahl, ob Sie eine sogenannte „Kenntnisprüfung“ oder eine „gutachterliche Bewertung“ wünschen. Die gutachterliche Bewertung wird dabei entweder durch die durch die Behörde beauftragten Gutachter (Behördengutachter) oder durch die GfG Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe bei der KMK vorgenommen.
Für Mediziner, die ihren Abschluss nicht in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der europäischen Union gemacht haben, sieht das Gesetz zwingend vor, dass nach Antragsstellung eine Feststellung zur Gleichwertigkeit der Ausbildungen erfolgen muss. Trotzdem werden viele Betroffene zunächst auf die sog. Kenntnisprüfung verwiesen.
Ein solcher Verfahrensablauf ist – wie das Oberverwaltungsgericht Thüringen festgestellt hat, rechtswidrig. Rechtsfolge ist, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Chemnitz, dass die Gleichwertigkeitsprüfung nachzuholen ist. Ferner werden die nicht bestandenen Kenntnisprüfungen annulliert. Dies gilt selbst dann, wenn es sich dabei um die 3. (erfolglose) Kenntnisprüfung handelt.
Aufgrund der besonderen Relevanz möchten wir darauf hinweisen, dass auch dann der Weg zur Gleichwertigkeitsprüfung offensteht, wenn hierauf zunächst verzichtet wurde und in Folge dessen erfolglos an der Kenntnisprüfung teilgenommen wurde.
Die vorstehenden Darstellungen sollen lediglich einen Überblick über das Verfahren geben und ersetzen keine Rechtsberatung. Das Verfahren betreffend die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, insbesondere von Abschlüssen aus dem Drittland ist komplex.
Allgemein ist es empfehlenswert sich bereits vor der Antragstellung beraten zu lassen. Durch eine frühzeitige und fachkundige Beratung können Verfahrensverzögerungen oder gar langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen mit den Approbationsbehörden oder verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Wir arbeiten auf diesem speziellen Gebiet des Arbeitsrechts mit dem bekannten Gutachter, Herrn Wilhelm Gerner, BVFS Sachverständiger aus Lohmar, zusammen. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dessen Internetpräsenz:
Was unsere Mandanten sagen
Dennys Eduardo Ramirez Guevara16. Juli, 2024Ich habe heute meine Approbation als Arzt durch Begutachtung bekommen. Ohne Hilfe hätte ich das nicht hinbekommen. Vielen lieben Dank für Ihre HilfeАнна Бережная14. Juli, 2024Herr Leufgen hat mich in einer sehr komplizierten arbeitsrechtlichen Angelegenheit betreut, die sich über anderthalb Jahre hinzog. In dieser Zeit hat er mich stets mit seiner schnellen, freundlichen und äußerst unterstützenden Art begleitet. Dank seiner herausragenden Kompetenz und seinem tiefen Fachwissen konnte ich meinen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis durchsetzen. Trotz der schwierigen Umstände hat er nie an meiner Seite gezweifelt und war immer für mich da. Herr Leufgen hat es geschafft, selbst in den herausforderndsten Situationen Ruhe zu bewahren und mir Mut zu machen. Seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich zu erklären und gleichzeitig eine menschliche Note in die Kommunikation einzubringen, ist bemerkenswert. Er reagiert stets prompt auf Anfragen und hat mich während des gesamten Prozesses hervorragend beraten. Ohne Herrn Leufgen wäre ich heute nicht in der Lage, als Ärztin zu arbeiten und meinen beruflichen Traum zu verwirklichen. Ich bin ihm für seine unermüdliche Unterstützung und professionelle Hilfe unglaublich dankbar. Martin Leufgen ist ein außergewöhnlicher Anwalt, der mit Herz und Verstand für die Rechte seiner Mandanten kämpft. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen und bin überzeugt, dass er auch anderen in schwierigen Situationen zur Seite stehen wird.diyar khalil2. Juli, 2024Herr Leufgen, .Vielen Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen Seit Dezember 2021 erstreiten Sie, damit ich dieAnerkennung zu bekommen .Heute habe heute gute Nachrichten und Hoffnung auch bekommen Vielen Herzlichen Dank Und wünsche Ihnen alles Gute Herr Leufgen hat mir sehr gut begleitet und unterstützt auch in den letzten Jahren habe aufgegeben, dass ich die Anerkennung zu bekommen, aber heute habe ich nochmal die Hoffnung bekommen. Herzlichen Dank Herr LeufgenLucio Ferrera24. Juni, 2024Ich bin Herr Leufgen sehr dankbar weil ich in einer privaten finanziellen Angelegenheit sehr professionell vertreten worden bin.. Es ist mir sehr wichtig das er jederzeit erreichbar ist zuverlässig und ein Austausch von Meinungen immer sehr hilfreich gewesen ist..!! Ein Anwalt wie man ihn gerne an seiner Seite hätte.. Die Empfehlungen sprechen für ihn.. In jeder Hinsicht ein Top🔝Anwalt der auch in Zukunft mein Anwalt bleiben wird… Vielen dank Herr Leufgen 👍🏻Nina Bee20. Juni, 2024Herr Leufgen ist sehr professionell, kompetent und zuverlässig. Meine Berufserlaubnis habe ich mit seiner Hilfe in kurzer Zeit erhalten. Er ist jederzeit erreichbar und antwortet sehr schnell auf Fragen und Unklarheiten.Er gibt immer ehrliche Ratschläge und Meinungen. Ein sehr guter Anwalt. 💯 Ich bedanke mich von Herzen. 🙏 Ich kann ihn nur weiterempfehlen.👍Charlie Chassim8. Juni, 2024Ein guter Anwalt im Bereich Arbeitsrecht! Herr Leufgen hat mich professionell durch meinen Fall begleitet. Seine Beratung war klar und präzise, was letztendlich zu einer positiven Lösung geführt hat. Ich bin zufrieden mit seiner Arbeit und kann ihn weiterempfehlen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.Dr. CMA27. Mai, 2024Herr Leufgen ist ein sehr professioneller, sehr verantwortungsvoller und sehr effizienter Rechtsanwalt. Er begleitet und unterstützt einen schnell, freundlich und nett während des gesamten Prozesses.Mit seiner Unterstützung habe ich die Approbation als Arzt erhalten. Ich kann ihn zu 100% weiterempfehlen.Olga V13. Mai, 2024Ich bin sehr dankbar Herrn Leufgen für seine kompetente gesetzliche Hilfe in meine Anerkennungsverfahren. Er ist sehr professionell, immer erreichbar und mit flexiblem und individualisiertem Betrachtungsweise. Herzlichen Dank!reguig abdelbasset6. Mai, 2024Sehr sehr Netter Anwalt, kompetent Hilfsbereit und seine Fachkenntnisse im Bereich der Anerkennung von ausländischen medizinischen Abschlüssen waren beeindrucken. ich bin äußert zufrieden mit seiner Dienstleistung und kann ihn nur weiterempfehlenAhmad Abazid24. April, 2024Nachdem ich den Gleichwertigkeit nicht erhalten hatte, suchte ich nach rechtlicher Unterstützung und kontaktierte mehr als einen Anwalt, und um ehrlich zu sein, fühlte ich mich zuversichtlicher, nachdem ich mit Herrn Leufgen gesprochen hatte, und Gott sei Dank konnten wir gemeinsam die Aufgabe in Rekordzeit erledigen. Ich bin ihm sehr dankbar, er antwortet nicht zu spät, weder per E-Mail noch per Anruf, und er gab mir das Vertrauen, das ich brauchte, um das Ziel zu erreichen und mich in die richtige Richtung zu führen, um das Ziel zu erreichen Herzlichen Glückwunsch zu uns Ahmad