Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Martin Leufgen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt über die Erfahrung aus vielen hundert Kündigungsschutzklagen. Der arbeitsrechtliche Fokus liegt auf dem Kündigungsschutz für Arbeitnehmer/innen – von der Kündigungsschutzklage über Aufhebungsverträge bis zur Abfindungsverhandlung.
Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer/innen.
Kündigung und Kündigungsschutz
Eine Kündigung ist oft ein einschneidendes Erlebnis. Ich prüfe die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und erhebe bei Bedarf fristgerecht Kündigungsschutzklage. Dabei setze ich mich für Ihre Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung ein. Wichtig: Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben.
Abfindung
Die Höhe einer Abfindung hängt von vielen Faktoren ab. Durch geschicktes Verhandeln und fundierte rechtliche Argumentation erziele ich regelmäßig hohe Abfindungen für meine Mandanten.
Aufhebungsvertrag
Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie diesen rechtlich prüfen lassen. Ich analysiere die Vor- und Nachteile für Sie und verhandle bei Bedarf über verbesserte Konditionen. In den meisten Fällen gelingt es, den entsprechenden Arbeitgeber dazu zu bewegen das vorhandene Angebot zu erhöhen.
Zeugnis und Abmahnung
Ein gutes Arbeitszeugnis ist wichtig für Ihre berufliche Zukunft. Auch hier unterstützen wir sehr gern.
Lohn und Gehalt
Unbezahlte Überstunden, ausstehende Gehälter oder nicht gewährter Urlaub? Ich setze Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch – wenn nötig auch vor dem Arbeitsgericht.
Sie haben Fragen oder benötigen rechtliche Unterstützung?
Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung.
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