Approbationsrecht.
Einer der beiden Beratungsschwerpunkte liegt im Approbationsrecht für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihr Medizinstudium außerhalb der EU absolviert haben und die Anerkennung in Deutschland anstreben. Rechtsanwalt Martin Leufgen verfügt über die Erfahrung aus vielen hundert Approbationsverfahren – er steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und entwickelt individuelle Strategien für ein erfolgreiches Verfahren.
Insoweit verweisen wir auch gern auf die unzähligen Bewertungen der Ärzte/innen die mit unserer Unterstützung die Approbation erhalten haben.
Link zu den BewertungenAnerkennungsverfahren
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Gesundheitswesen ist oft komplex. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren, von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Erteilung der Approbation. Dabei setze ich mich für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags ein und lege bei ablehnenden Bescheiden auf Wunsch Rechtsmittel ein.
Kenntnisprüfung und Gleichwertigkeitsprüfung
Nicht immer ist die Kenntnisprüfung der einzige Weg zur Approbation. Ich prüfe, ob Ihre Qualifikationen möglicherweise als gleichwertig anerkannt werden können und vertrete Sie gegenüber den Behörden, um die bestmögliche Lösung zu erreichen.
In diesem Zusammenhang ist es uns schon unzählige Male gelungen erfolgreich gegen negative Feststellungsbescheide vorzugehen, mit der Folge, dass die Gleichwertigkeit positiv festgestellt wurde.
Berufserlaubnis
Die befristete Berufserlaubnis ermöglicht Ihnen die Arbeit in Deutschland, während Ihr Anerkennungsverfahren läuft. Ich unterstütze Sie bei der Beantragung und Verlängerung der Berufserlaubnis und kläre offene Fragen mit den zuständigen Behörden.
Grundsätzlich ist die Berufserlaubnis nach § 10 BÄO bzw. 13 ZHG auf 24 Monate beschränkt, diese kann jedoch verlängert werden, wenn ein sogenannter besonderer Einzelfall vorliegt.
Auch insoweit verfügen wir über einen riesigen Erfahrungsschatz, sodass in den allermeisten Fällen durch unsere Unterstützung eine Verlängerung möglich ist/wird.
Widerruf und Ruhen der Approbation
Sollte Ihre Approbation widerrufen werden oder ruhen, ist schnelles Handeln erforderlich. Auch in strafrechtlichen Verfahren, die Auswirkungen auf Ihre Approbation haben können, stehen wir Ihnen zur Seite.
Sie haben Fragen oder benötigen rechtliche Unterstützung?
Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung.
Zum KontaktformularBüroadresse – Köln
Oberländer Ufer 150 A
50968 Köln
Postadresse
Romaricusweg 28
41569 Rommerskirchen