Wir verfügen über viel Erfahrung im Bereich von Massenverfahren – derzeit betreuen wir ein solches für über 100 Arbeitnehmer eines namhaften Luftfahrtunternehmens. Daher ist unser Team mit luftfahrtspezifischen Themen bestens vertraut. Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil.
Eine Kündigungsschutzklage kann nur binnen 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eingereicht werden (§§ 4, 7 KSchG) – hier ist Eile geboten.
Nach Ihren Wünschen versuchen wir insbesondere hohe Abfindungen zu erstreiten oder aber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen.
Wurde Ihnen ein Abfindungsangebot unterbreitet oder versucht man Sie mit einem Aufhebungsvertrag unter Druck zu setzen? Unser Rat – nicht vorschnell unterschreiben. Wir unterstützen Sie gern das Maximum herauszuholen.
Das Arbeitsstrafrecht sanktioniert jegliches Fehlverhalten mit Bezug zum Arbeitsplatz. Haben Sie eine Ladung erhalten um als Beschuldigter vernommen zu werden?
Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Fragen:
Betriebsbedingte Kündigung
Herr Leufgen hat mich vor dem Landesarbeitsgericht Köln sensationell vertreten und eine Abfindung ausgehandelt, die weit über meiner Erwartung lag. uneingeschränkte Weiterempfehlung! Vielen Dank!
Kündigungsschutzklage
Herr Leufgen hat mich bei meiner betriebsbedingten Kündigung vertreten. Er ist ein Experte auf dem Gebiet, das merkt man direkt. Vor Gericht war er knallhart, aber auch sehr freundlich. Er hat sicherlich die Maximalabfindung rausgeholt. Herr Leufgen, nochmals danke auf diesem Weg!
Zivilrecht
In einer zivilrechtlichen Sache sehr kompetent und erfolgreich vertreten. Besonders hervorzuheben.. freundlichen Art. Immer das Gefühl gehabt in guten Händen zu sein.